Pflegebedürftige oder Erkrankte können unsere Leistungen auch auf Verordnung der Kranken- und Pflegekassen nutzen. Dieses Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI rechnen wir nach einer Anerkennung direkt mit den Krankenkassen ab.

Ab sofort erweitern wir unser Angebot für Personen mit einem Pflegegrad. Mit den Pflegekassen können Einkäufe, Wäsche waschen, Gänge z. B. zur Apotheke, Koordinierung von Terminen etwa beim Arzt und telefonische Betreuung abgerechnet werden.

Übrigens: 98 % unserer Kunden:innen empfehlen uns gerne weiter. (Kundenumfrage 2024)

 

Erleichtern Sie sich den Alltag. Ab und zu oder regelmäßig. Bei uns ist beides möglich. Entscheiden Sie sich für eine kompetente Haushaltshilfe für Ihr Zuhause.

Damit können Sie uns zum Beispiel beauftragen:

  • Badezimmer, Küche putzen
  • Böden, Fenster putzen
  • Vorhänge waschen und wieder aufhängen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Wohnung in Ihrem Urlaub betreuen lassen
  • Einkäufe erledigen
  • Hecken schneiden und Rasen mähen
  • Kleine handwerkliche Arbeiten wie Bilder aufhängen oder Möbel aufbauen

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Buchung ab einer Stunde möglich
  • individuelle Betreuung
  • erfahrene Mitarbeiter:innen, die fair und nach Tarifvertrag bezahlt werden
  • kurze Vertragsbindung in Variante 3M - 6M -12 M

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