Pflegebedürftige oder Erkrankte können unsere Leistungen auch auf Verordnung der Kranken- und Pflegekassen nutzen. Dieses Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI rechnen wir nach einer Anerkennung direkt mit den Krankenkassen ab.
Ab sofort erweitern wir unser Angebot für Personen mit einem Pflegegrad. Mit den Pflegekassen können Einkäufe, Wäsche waschen, Gänge z. B. zur Apotheke, Koordinierung von Terminen etwa beim Arzt und telefonische Betreuung abgerechnet werden.
Übrigens: 98 % unserer Kunden:innen empfehlen uns gerne weiter. (Kundenumfrage 2024)
Erleichtern Sie sich den Alltag. Ab und zu oder regelmäßig. Bei uns ist beides möglich. Entscheiden Sie sich für eine kompetente Haushaltshilfe für Ihr Zuhause.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.